Impressum

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Fahrrad Flink
Rudolf Flink
Würzburger Str. 31
91522 Ansbach
Tel.: 0981-2344
E-Mail: fahrrad-flink@web.de

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

  • 1 Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung zwischen Fahrrad Flink und dem Kunden – auch für alle zukünftigen Geschäfte – gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt Fahrrad Flink nicht an, es sei denn, Fahrrad Flink hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

  • 2 Vertragsschluss und Rücktritt

Fahrrad Flink verpflichtet sich, die Bestellung des Bestellers zu den Bedingungen der Website anzunehmen. Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern auf der Website ist Fahrrad Flink zum Rücktritt berechtigt.

  • 3 Lieferung

Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Lieferung den Betrieb von Fahrrad Flink verlassen hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde.

  • 4 Fälligkeit und Zahlung, Verzug

Der Kaufpreis wird in Form einer einmaligen Abbuchungsermächtigung nach Auslieferung eingezogen. Der Besteller hat auch die Möglichkeit den Kaufpreis per Vorkasse in Form einer Überweisung oder Zahlschein zu zahlen. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so ist Fahrrad Flink berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank p. a. zu fordern. Falls Fahrrad Flink ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist Fahrrad Flink berechtigt, diesen geltend zu machen.

  • 5 Aufrechnung, Zurückbehaltung

Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von fahrrad-flink@web.de anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

  • 6 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Besteller bestehenden Ansprüche verbleibt gelieferte Ware im Eigentum von Fahrrad Flink.

  • 7 Mängelgewährleistung und Haftung/ Rückgaberecht

Wichtig: Weil personalisierte Waren nach Kundenwünschen und Kundenangaben angefertigt werden und auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind ist die Rücknahme personalisierter Waren ausgeschlossen. Fahrrad Flink Ansbach weist ausdrücklich darauf hin, dass das Widerrufsrecht und das Rückgaberecht gemäß § 312 d BGB ausgeschlossen ist (§ 312 d Abs. 4 Nr. 1 BGB). Liegt ein von Fahrrad Flink zu vertretender Mangel der Kaufsache vor, ist nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Ist Fahrrad Flink Ansbach zur Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die Fahrrad Flink zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers — gleich aus welchen Rechtsgründen — ausgeschlossen. Fahrrad Flink Ansbach haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet Fahrrad Flink Ansbach nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Soweit die Haftung von Fahrrad-Flink ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller Ansprüche aus §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz, Ansprüche wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung gemäß §§ 463, 480 Abs. 2 BGB geltend macht. Gleiches gilt bei anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit. Sofern Fahrrad Flink Ansbach fahrlässig eine Vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate, gerechnet ab Kaufdatum. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

  • 8 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des EU-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist Ansbach. Fahrrad Flink ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Bestellers zu klagen.

  • 9 Gewährleistung

Die Gewährleistung beträgt 1 Jahr, beginnend ab Lieferung der Ware. Etwaige Beanstandungen müssen unverzüglich nach Anlieferung schriftlich bei uns erfolgen. Im Falle des Unternehmerrückgriffs –im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen- ist für die Bearbeitung von Ansprüchen die Vorlage des Originalverkaufsbeleges aus dem Weiterverkauf, sowie bei Fahrrädern das Original des Übergabeprotokolls (zwischen Käufer und Endverbraucher) aus dem Weiterverkauf vorzulegen. Bei Einbau von Teilen, oder Komponenten wird die Fertigkeit, Sorgfalt und Sachkenntnis eines Mechanikers vorausgesetzt. Grundsätzlich gehen alle Versand- und Verpackungs- sowie Aus- und Einbaukosten zu Lasten des Käufers. Ansprüche auf Schadensersatz oder entgangenen Gewinn sind stets ausgeschlossen. Bei berechtigten Ansprüchen bleibt es uns überlassen, entweder kostenlosen Ersatz zu liefern oder den Wert in Ware bzw. einen Teilwert gutzuschreiben. Nimmt der Käufer Änderungen oder Reparaturen an der bemängelten Ware eigenmächtig vor, so sind wir von jeder Gewährleistungsverpflichtung befreit.

 

Haftungsausschluss:

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